Abnahme der Wohnung

obald Sie absehen können, wann Sie die Wohnung komplett geräumt haben werden, sollten Sie mit uns telefonisch einen Begehungstermin vereinbaren. Wenden Sie sich bitte direkt an Frau Breit (Durchwahl 94831-10) beziehungsweise Herrn Schmitt (Durchwahl 94831-20), und zwar am besten morgens zwischen 8 und 9 Uhr, dann sind die beiden Mitarbeiter noch nicht zu Außenterminen unterwegs. Zur Not können Sie natürlich auch über unsere zentrale Telefonnummer 94831-0 einen Termin ausmachen.

Der Begehungstermin dient zwei Zwecken. Zum einen haben wir die Möglichkeit, zu überprüfen, ob in der Wohnung irgendwelche Schäden bestehen, etwa Schnitte im PVC-Bodenbelag oder Risse im Fensterglas. In einem solchen Fall muß über die Beseitigung der Schäden gesprochen werden. Der zweite Zweck des Ortstermins besteht darin, daß wir feststellen können, ob die möglicherweise notwendigen Schönheitsreparaturen von Ihnen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kann über eine Nachbesserung gesprochen werden, oder eine pauschale Ablösesumme vereinbart werden.

Es kann passieren, daß der Begehungstermin nicht zustande kommt, weil unsere Mitarbeiter die Zeit hierzu nicht finden – bei einem Bestand von rund 600 Wohnungen stehen an manchen Monatsenden über 10 Mieterwechsel an. In einem solchen Fall kommt ein anderes System zum Tragen. Dann nämlich muß Ihr Nachmieter uns binnen zwei Wochen nach Einzug melden, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Von Ihnen nicht oder mangelhaft ausgeführte Schönheitsreparaturen werden bei Einzug des neuen Mieters im Übergabeprotokoll festgehalten. Siehe auch die Stichworte Schönheitsreparaturen und Schäden.


Diese Seite ist Teil unseres Informationsbriefs Auszug für ausziehende Mieter: zur Inhaltsübersicht

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