Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Gebühren

In Zeitungsannoncen findet man häufig unvollständige, irreführende oder beschönigende Angaben zu den Betriebskosten. Wir sagen Ihnen so präzise wie möglich, mit welchen Kosten Sie neben der Kaltmiete rechnen müssen.

Ihre monatliche Gesamtzahlung für Ihre Wohnung setzt sich zusammen aus:

  • Kaltmiete
  • Betriebskostenvorauszahlung
  • Gebühren

Mit den Vorauszahlungen für Betriebskosten und den Gebühren, die Sie an uns zahlen, sind sämtliche laufenden Kosten der Wohnung abgedeckt mit Ausnahme der Kosten für Ihren privaten elektrischen Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen; letztere rechnen Sie direkt mit Ihrem Energieversorger ab.

Ihre über das Jahr hinweg geleisteten Vorauszahlungen werden im Rahmen der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Sie erhalten entweder einen Teil Ihrer Vorauszahlungen zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten. Gebühren dagegen sind Pauschalen, über die nicht abgerechnet wird.

Ihre Vorauszahlungen und Gebührenzahlungen betreffen folgende Kostenpositionen bzw. Leistungen:

  • Heizung
  • Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswassergebühr
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Hausmeisterleistungen
  • Aufzug
  • Kabelfernsehen
  • Gemeinschaftlich verbrauchter Strom
  • Kaminreinigung / Abgasmessung
  • Rauchwarnmelderkosten
  • Streu- und Putzmittel

Nicht alle Kostenpositionen sind für jedes Haus relevant. Beachten Sie hierzu die Hausinformationen des jeweiligen Angebots. Auch in unserem Mietvertrag Mietvertrag  finden sich Detailregelungen.

Die Höhe Ihrer Betriebskostenvorauszahlung ist davon abhängig, mit wievielen Personen Sie in die Wohnung einziehen. Die Kosten für Wasser/Abwasser werden in unseren Häusern nämlich nach der Zahl der Bewohner umgelegt. Wenn Sie beispielsweise in einer 3-Zimmer-Wohnung allein wohnen, zahlen Sie nur ein Drittel der Kosten für Wasser/Abwasser, die eine dreiköpfige Familie in derselben Wohnung bezahlen würde. Das sollten Sie auch beim Lesen unserer Angebote berücksichtigen. Wenn eine Wohnung angeboten wird mit “2 ZKB …, Miete € 340,- zzgl. € 135,- Betriebskostenvorauszahlung und Gebühren bei zwei einziehenden Personen“, Sie aber allein einziehen wollen, können Sie den Vorauszahlungsbetrag um € 20,- bis € 25,- kürzen. Pro Person und Monat fallen in unseren Häusern nämlich zur Zeit durchschnittlich Wasser-/Abwasserkosten von € 20,- bis € 25,- an.

Die in den meisten Häusern vorhandenen Waschzentralen (siehe Hausinformationen des jeweiligen Angebots) können nach Kauf von Wasch- bzw. Trocknermarken beim Hausmeister benutzt werden. Die Preise sind von Haus zu Haus unterschiedlich, aber in jedem Fall günstig.

Für weitere Fragen zum Thema Betriebskosten steht Ihnen unser Büro jederzeit zur Verfügung. Informationen zu diesem Thema enthalten auch unserer Informationsbriefe: