Erneuerung der Heizmessgeräte – 2023

27.10.2023

 

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

wie Sie bestimmt wissen, ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, daß die Heizkosten zum größeren Teil nach dem individuellen Verbrauch auf die Mieter verteilt werden. Die entsprechenden Vorschriften wurden in den 1980er Jahren erlassen, nachdem die Ölkrisen zu einem starken Anstieg der Energiekosten geführt hatten. Durch das wohnungsweise Erfassen der Verbräuche und die verbrauchsabhängige Kostenverteilung sollten Anreize zum Energiesparen geschaffen werden. Es ist belegt, daß dieses Ziel auch erreicht wurde. Da die Energiepreise auch heute wieder ein hohes Niveau erreicht haben, hat die Heizverbrauchsmessung an Bedeutung nichts eingebüßt.

Wir haben vor rund 10 Jahren moderne elektronische Funk-Heizkostenverteiler installiert. Da die Batteriekapazität der Geräte in Kürze erschöpft sein wird, müssen sie ersetzt werden1). Hierzu benötigt der beauftragte Dienstleister Techem Zugang zu jeder Wohnung. In Kürze werden Sie die Aushänge für einen ersten Sammeltermin an der Haustür finden. Zu diesem Termin werden die Monteure von Wohnung zu Wohnung gehen und die Erneuerung in geschätzt 10-15 Minuten pro Wohnung vornehmen. Bitte räumen Sie kurz vor dem Termin Ihre Heizkörper frei (sofern z.B. Möbel davor stehen) und gewähren Sie Zutritt zu Ihrer Wohnung2). Die Neugeräte werden an derselben Stelle montiert, an der jetzt die Altgeräte angebracht sind, es entsteht kein Schmutz bei der Montage. Zu Kontrollzwecken empfiehlt es sich, die Endstände der Altgeräte kurz vor dem Termin abzulesen und zu notieren.

Für diejenigen, die den Ersttermin nicht wahrnehmen können, wird ein Zweittermin, wahrscheinlich sogar ein Dritttermin angeboten2).

Mit freundlichem Gruß

Dr. Breit OHG (jb)

1) Warum kein Batterie-Austausch?: Wirtschaftlichkeitsgründe und zur Erschwerung der Manipulation.

2) Rein vorsorglich weisen wir auf Folgendes hin: Sie sind rechtlich verpflichtet, die Erneuerung zuzulassen. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit gleich den ersten Termin wahr, bei Verhinderung aber auf jeden Fall den Zweit- bzw. Dritttermin. Falls Sie länger abwesend sein werden, raten wir dazu, einen Nachbarn um Stellvertretung bei der Terminwahrnehmung zu bitten. Es drohen sonst nicht unerhebliche Kosten für Sie.