Teppich-/Laminatböden

Wir selbst verlegen aus wohlerwogenen Gründen in der Regel PVC-Belag in unseren Wohnungen. Viele Mieter betrachten aber heute solche Beläge als unverzichtbaren Komfort und treten mit dem Wunsch an uns heran, ihre Wohnung hiermit ausstatten zu dürfen. Was Teppichboden angeht, sind wir grundsätzlich einverstanden, d.h. Sie müssen gar nicht erst unsere Erlaubnis einholen. Anders sieht es mit Laminatböden aus. Hier können wir vieler verschiedener Probleme wegen keine generelle Erlaubnis erteilen. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie einen solchen Boden legen möchten.

Beachten Sie bei der Verlegung eines eigenen Bodenbelags bitte unbedingt: Der vorhandene PVC-Bodenbelag darf auf keinen Fall beschädigt werden. Beschädigungen sind z.B. dadurch mög­ lich, daß der neue Belag flächig und mit den fal­ schen Mitteln auf den PVC-Belag geklebt wird. Das müssen Sie auf jeden Fall verhindern. Eine weitere häufige Art der Beschädigung ergibt sich, wenn beim Anpassen des neuen Bodenbelags die entsprechenden Schnitte so unfachmännisch ausgeführt werden, daß in den vorhandenen PVC-Belag eingeschnitten wird. Wenn später der Teppich-/Laminatboden entfernt wird, ergibt sich oft, daß der PVC-Belag so stark in Mitleidenschaft gezogen ist, daß er komplett erneuert werden muß. Das ist eine sehr teure Angelegenheit.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihren Wunschbelag nur von einer Fachfirma verlegen zu lassen. Das ist sicher etwas teurer, als einen der zahlreichen „Spezialisten“ zu beauftragen, die ohne den Status des Gewerbetreibenden und ohne Versicherungsschutz auf diesem Gebiet tätig sind, oder gar einen Bekannten mit „handwerklichen Fähigkeiten“ diese Arbeit ausführen zu lassen. Sie haben aber bei Beauftragung einer regulären Firma immer ein Rückgriffsrecht auf diese, wenn bei der Verlegung Schäden entstehen. Abgesehen davon unterlaufen wirklichen Profis Fehler wie die oben beschriebenen nur sehr selten.

Es ist möglich, daß nach dem Verlegen eines neuen Bodens die eine oder andere Zimmertür „schleift“. Zum Abhobeln bzw. Kürzen brauchen Sie unsere Genehmigung. Meistens kümmern wir uns selbst um das Abhobeln von Türen, damit wirklich nur das absolute Minimum abgehobelt wird. Mit Ärger müssen Sie rechnen, wenn Sie die Türen Ihrer Wohnung ohne unsere Genehmigung selbst gekürzt und dabei einen Bodenabstand hergestellt haben, den wir im Interesse späterer Mieter der Wohnung, die vielleicht Ihren Boden nicht übernehmen möchten, nicht akzeptieren können.

Deshalb Vorsicht: wenn wir bei Ihrem Auszug in Ihrer Wohnung von Ihnen selbst zu hoch abgehobelte Türen vorfinden, müssen wir zu Ihren Lasten diese Türen reparieren (sehr schwierig und deswegen teuer) oder gar neue Türen einbauen (noch teurer). Seien Sie deshalb am besten bereits bei der Auswahl Ihres Teppich-/Laminatbodens vorsichtig und wählen Sie keinen zu dicken Boden.

Die Übernahme von Böden von Ihrem Mietvorgänger gestatten wir in der Regel. Wir werden dann aber von Ihnen bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses die Entfernung des übernommenen Bodens verlangen. Und Sie müssen für die Dauer Ihres Mietverhältnisses entweder bei dem übernommenen Boden bleiben oder sich auf eigene Kosten einen neuen Boden verlegen lassen. Diese Bestimmung ist aus wohlerwogenen Gründen Bestandteil Ihres Vertrags.


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