Schäden

in Ihrer Wohnung, die vom Mietvorgänger stam­ men, müssen Sie uns laut Mietvertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Ihrem Einzug melden. Daran möchten wir Sie ausdrücklich erinnern. Diese Bestimmung des Vertrags hat den Sinn, daß wir Ihren Mietvorgänger für solche Schäden auch haftbar machen können. Unsere Ansprüche gegen ihn verjähren schon nach sechs Monaten. Bitte melden Sie uns aber auch Schäden, die bei Ihrem Einzug z.B. durch die Möbelspediteure in Ihrer Wohnung, im Haus oder auf dem Grundstück verursacht worden sind. Die Spediteure sind für solche Fälle versichert. Lassen Sie sich solche Schäden aber vorsichtshalber von den Spediteuren schriftlich bestätigen, sofern Sie sie rechtzeitig bemerken.

Natürlich bitten wir auch um Meldung von Schäden, die während Ihrer Mietzeit auftreten, z.B. Durchfeuchtungen vom Dach oder von Wasser- und Entwässerungsleitungen her, stärkere Rissebildungen, Ablösungen von Fliesen, usw.


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