Hausordnung

Sie ist auf der Rückseite des Einheitsmietvertrags abgedruckt. Grundsätzlich gilt: In einem Mehrfamilienhaus ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. Folgende Punkte empfehlen wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit, weil sie erfahrungsgemäß am häufigsten zu Streitigkeiten und Beschwerden Anlaß geben:

  • Zu laut eingestellte Radios, Fernseher, Stereoanlagen, besonders nach 22 Uhr abends
  • Nächtliche Parties
  • Nächtliches Baden oder Duschen
  • Hundegebell
  • Lärmendes Spielen von Kindern
  • Ausschütteln oder -klopfen von Bett- und Tischwäsche, Matten, Staubtüchern usw. aus den Fenstern heraus oder vom Balkon herab

Denken Sie bitte daran, daß nicht nur die Nachtruhe (etwa von 22 Uhr bis 7 Uhr) gesetzlich geschützt ist, sondern auch die Zeit der Mittagsruhe (etwa von 12 Uhr 30 bis 14 Uhr 30). Viele ältere Menschen sind auf ihre Mittagsruhe angewiesen und bedürfen der Rücksichtnahme. Was nächtliche „Geselligkeiten“ angeht, bei denen es erfahrungsgemäß meist geräuschvoller als geplant zugeht, so sind sie den Nachbarn nur in größeren zeitlichen Abständen zuzumuten. Vorherige Benachrichtigung der betroffenen Nachbarn ist dringend anzuraten. Und selbst dann sollten Sie natürlich Exzesse bei der Geräuschentwicklung vermeiden.


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