Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie durch gesetzliche Vorschrift zum Abschluß einer solchen Versicherung verpflichtet. Aus gutem Grund. Ein selbst verschuldeter schwerer Unfall könnte sonst für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Als Mieter einer Wohnung sind Sie zwar nicht derart hohen Risiken ausgesetzt, aber auch hier kann einiges passieren.

Ein Beispiel: Sie betreiben in Ihrer Wohnung eine Waschmaschine. Weil es nicht angenehm ist, in der Küche zu sitzen, während die Maschine geräusch­ voll ihre Arbeit tut, setzen Sie sich ins Wohn­ zimmer. Nach einer Weile klingelt es Sturm an Ihrer Wohnungstür. Es ist Ihr Nachbar aus der Wohnung unter Ihnen. In der Maschine ist eine Leitung geplatzt. Über eine Viertelstunde hinweg ist Wasser ausgelaufen. Durch einen Leitungs­ schacht ist es in die darunter liegende Wohnung gelangt.

Solche Fälle sind keineswegs selten. Wir könnten Ihnen aus unserer eigenen Praxis gleich ein Dutzend konkrete Beispiele geben. Die Behebung der Schäden ist äußerst kostenintensiv. Estrich­ trocknung oder gar -erneuerung. Erneuerung der Bodenbeläge. Schönheitsreparaturen. Oft kann nicht in der bewohnten Wohnung gearbeitet werden. Das bedeutet komplette Räumung und Umzug in ein Übergangquartier. Wir kennen Fälle, in denen Kosten von € 15.000,- aufgelaufen sind. Natürlich muß der Betreiber der Waschmaschine geradestehen für den Schaden.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung, um solche Risiken abzudecken. Es gibt zahlreiche günstige Angebote. Für einen Betrag von € 70,- im Jahr können Sie eine ganze Familie absicher


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