Diesen sprechen Sie am besten mit Ihrem Mietvorgänger ab. Wo immer möglich, versuchen wir, den Mietvorgänger dazu zu bewegen, die Wohnung schon einige Tage vor dem offiziellen Vertragsende freizugeben. Das gelingt auch in nicht wenigen Fällen. Theoretisch hat Ihr Mietvorgänger aber die Wohnung bis zum Monatsletzten, 24 Uhr, gemietet. In ganz wenigen Fällen haben wir erlebt, daß ein Mieter darauf auch bestanden hat. Üblich ist eine Räumung der Wohnung spätestens am Monatsletzten bis etwa 12 Uhr mittags. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, mit Ihrem Mietvorgänger zu einer vernünftigen Vereinbarung zu kommen, so sind wir Ihnen gern behilflich. Siehe auch Stichwort Übergabeprotokoll.
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