Diese sollten Sie so bald wie möglich, spätestens aber zwei Wochen nach Ihrem Einzug erledigen. Zuständig ist das Bürgeramt Mitte der Stadt Saarbrücken (Gerberstraße 4, Tel. 0681/9050 oder www.saarbruecken.de). Sie benötigen zur Anmeldung die von uns auszufüllende Wohnungsgeberbestätigung; die Vorlage des Mietvertrags genügt seit 1.11.2015 nicht mehr.
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