Zimmertüren

finden wir – trotz eindringlicher Warnung in Vertragstexten und auch im Infobrief Einzug – gelegentlich derartig hoch abgehobelt vor, daß der Bodenabstand Nachmietern, die keinen Teppichboden verlegen wollen, nicht zugemutet werden kann. Der Schaden ist durch die Mieter selbst oder durch bedenkenlose Handwerker bei Verlegung von dick auftragenden Teppich-/Laminatböden verursacht worden.

Solche Zimmertüren müssen wir aufwendig reparieren und neu lackieren lassen. Oft ist aber eine Reparatur gar nicht mehr möglich oder unverhältnismäßig teuer, so daß neue Türen beschafft werden müssen. Eventuell hilft eine persönliche Haftpflichtversicherung, die Kosten zu tragen.

In jedem Fall sollten Sie den Schaden nicht ver­ schweigen, sondern mit uns darüber sprechen. Wir werden uns dann, was die Kostenfrage anbelangt, wesentlich kulanter zeigen, als wenn wir erst durch Ihren Nachmieter per Reklamation informiert werden.


Diese Seite ist Teil unseres Informationsbriefs Auszug für ausziehende Mieter: zur Inhaltsübersicht

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