Heizmessgeräte

Die elektronischen Heizmessgeräte, die seit 2013/2014 in jedem unserer Häuser installiert sind, speichern den Zwischenzählerstand bei Ihrem Auszug automatisch ab. Bei der Jahresablesung wird der Zählerstand  von Techem ausgelesen und dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung verarbeitet. Eine Zwischenablesung der Heizmessgeräte bei einem Mieterwechsel, wie es sie noch bis 2013 gab, ist daher nicht mehr notwendig.


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