Abrechnung der Betriebskosten

Unser Wirtschaftsjahr läuft, wie Sie wissen, vom 1.  Juni eines Jahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres. Sofern Ihr Mietverhältnis zwischen dem 1.  Januar und dem 31. Mai endet, erhalten Sie Ihre letzte Abrechnung im Spätsommer/Herbst des­ sel­ ben Jahres. Endet Ihr Mietverhältnis jedoch zwischen dem 15.  Juni und dem 31. Dezember, so geht Ihnen Ihre Schlußabrechnung erst im Spätsommer/Herbst des folgenden Jahres zu. Eine Ausnahme bildet das Haus Martin-Luther-Straße; hier ist das Wirtschaftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Unabhängig davon, wann Ihr Mietverhältnis endet, erhalten Sie Ihre letzte HK/NK-Abrechnung im Frühjahr des nächsten Kalenderjahrs.

Der Grund für die u.U. lange Zeitspanne zwischen dem Ende Ihres Mietverhältnisses und dem Erhalt Ihrer letzten Abrechnung: Es ist nicht möglich, jeden einzelnen Mieterwechsel zum Anlaß zu neh­ men, eine – wenn auch nur provisorische – Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten zu erstellen, die ja automatisch eine solche für das ganze Haus sein müßte. Dafür ist eine solche Abrechnung viel zu kompliziert, zeit- und kostenaufwendig. Somit ist Ihre letzte Abrechnung immer Teil der Jahresabrechnung des Wirtschaftsjahres, in das die Beendigung Ihres Mietverhältnisses fällt.


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