Ist in Ihren Wohnungen Tierhaltung erlaubt?

Grundsätzlich ist in unseren Wohnungen Tierhaltung gestattet, wenn sich Tier “benehmen” kann.

Zu Problemen kommt es, wenn berufstätige Mieter Hunde tagsüber allein in der Wohnung zurücklassen und das einsame Tier dann bellt oder jault. Die Nachbarn beschweren sich bei uns, und wir müssen Sie im schlimmsten Fall bitten, das Tier abzuschaffen oder die Wohnung aufzugeben. Unsere Mietverträge sehen diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihr Tier in Ihrer Abwesenheit in einem Mehrfamilienhaus ruhig verhalten wird, oder gar schon negative Erfahrungen gemacht haben, empfehlen wir Ihnen, nach Vermietern zu suchen, die ihre Tierfreundlichkeit in ihren Annoncen ausdrücklich hervorheben. Oft suchen Vermieter, die selbst Tierhalter sind, nach gleichgesinnten Mietern. In unseren Häusern müssen Sie damit rechnen, daß Sie auf Nachbarn treffen, die Tierhaltern gegenüber nur so tolerant sind, wie es rechtlich gefordert ist.

Bitte beachten Sie, daß wir keine Katzennetze, -käfige oder -leitern erlauben. Sie müssen auch sicherstellen, daß sich Ihre Katze nicht von Balkon zu Balkon bewegt.


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