Ich beziehe Hartz IV. Das Jobcenter / Sozialamt soll für die Miete aufkommen. Vermieten Sie mir eine Wohnung?

In unseren Wohnungen wohnen auch Menschen, die auf die Unterstützung öffentlicher Kassen (Jobcenter, ARGE, Sozialamt) angewiesen sind. Allerdings:

  • Die meisten unserer Wohnungen sind zu teuer für eine Jobcenter-Finanzierung. Die Miete liegt über den sog. Angemessenheitsgrenzen von Jobcenter/ARGE/Sozialamt. Für solche Wohnungen werden Sie nicht die Mietübernahme-Erklärung des Jobcenters oder des Regionalverbands erhalten. Dies gilt vor allem für unsere größeren Wohnungen.
  • Unsere kleinen Wohnungen liegen mit ihren Mieten meist innerhalb Angemessenheitsgrenzen von Jobcenter/ARGE/Sozialamt. Aus rein finanziellen Gründen (Risikominimierung) bevorzugen wir aber – wie die meisten Vermieter – Mietinteressenten, die berufstätig sind und keine Leistungen von Jobcenter/ARGE beziehen. Deshalb müssen Sie speziell am Beginn der Mietersuche für eine Wohnung damit rechnen, daß wir Ihre Zusage nicht entgegennehmen.

Es sind nicht alle Vermietungsfälle gleich. Natürlich machen auch wir Ausnahmen von der Regel. Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen einzelfallabhängig Auskunft (Dies stellt in keiner Weise eine Aufforderung dar, uns Informationen zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen zu übermitteln. Auskünfte können wir erst erteilen, wenn Sie eine konkrete Wohnung besichtigt haben und für diese eine Mietzusage geben möchten).


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