Kurzfassung: Es tut uns leid, aber wenn Sie Unterstützung von Jobcenter oder Sozialamt erhalten, haben Sie kaum Chancen, bei uns eine Wohnung zu mieten. Sie können gerne jede von uns angebotene Wohnung besichtigen. Auch werden wir Ihre mögliche Zusage für eine Wohnung einer fairen Einzelfallprüfung unterziehen. Da aber eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß wir auch Zusagen von einkommensstärkeren Interessenten erhalten, sind Ihre Chancen sehr gering.
Langfassung: In unseren Wohnungen wohnen auch Menschen, die auf die Unterstützung öffentlicher Kassen (Jobcenter, Sozialamt) angewiesen sind. Allerdings:
- Viele unserer Wohnungen sind zu teuer für eine Jobcenter- oder Sozialamts-Finanzierung. Die Miete liegt über den sog. Angemessenheitsgrenzen von Jobcenter/Sozialamt. Für solche Wohnungen werden Sie nicht die Mietübernahme-Erklärung des Jobcenters oder des Regionalverbands erhalten.
- Unsere kleinen Wohnungen liegen mit ihren Mieten oft innerhalb Angemessenheitsgrenzen von Jobcenter/Sozialamt. Aus rein finanziellen Gründen (Risikominimierung) bevorzugen wir aber – wie viele andere Vermieter auch – Mietinteressenten, die ein ausreichendes Arbeits- oder Renteneinkommen haben und nicht auf die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt angewiesen sind. Sie können jede unserer Wohnungen auch besichtigen, wenn Sie Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Allerdings ist es bei hoher Nachfrage nach einer Wohnung sehr unwahrscheinlich, ganz speziell am Beginn der Mietersuche für eine Wohnung, daß wir Ihnen die Wohnung vermieten werden. Die meisten Mietinteressenten mit Unterstützung durch Jobcenter / Sozialamt werden vernünftigerweise unter den obigen Umständen von einer Anfrage bzw. Besichtigung absehen.
Es sind nicht alle Vermietungsfälle gleich. Natürlich machen auch wir Ausnahmen von der Regel. Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen einzelfallabhängig Auskunft (Dies stellt in keiner Weise eine Aufforderung dar, uns Informationen zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen zu übermitteln. Auskünfte können wir erst erteilen, wenn Sie eine konkrete Wohnung besichtigt haben und für diese eine Mietzusage geben möchten).
Sie fragen sich, was wir gegen eine Jobcenter- oder Sozialamtsfinanzierung einzuwenden haben? Sie gilt manchem doch als sicherer als ein Arbeitseinkommen (Stichwort Arbeitsplatzverlust). Das ist leider nicht ganz richtig. Auch die Unterstützung durch JC/SA kann wegfallen, nämlich dann, wenn Leistungsempfänger ihren umfangreichen Verpflichtungen gegenüber JC/SA nicht nachkommen. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß dies – aus welchen Gründen auch immer – öfter geschieht und wir als Vermieter dann das Nachsehen haben. Auch am Ende eines Mietverhältnisses mit JC/SA-Beteiligung kommt es häufig zu Problemen. JC/SA interessieren sich nicht für die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietverhältnis. Mietet ein Leistungsempfänger mit Billigung des JC/SA seine neue Wohnung vor Ablauf der 3-monatigen Frist an, zahlen JC/SA in der “Überlappungszeit” der Mietverhältnisse nur an den neuen Vermieter. Der alte Vermieter erleidet Mietausfall. Nicht schön, oder? Es kommt hinzu, daß die Kommunikation im Dreiecks-Verhältnis Mieter-Vermieter-JC/SA unerfreulich ist. Obwohl man als Vermieter beim Ausbleiben von Mietzahlungen doch ein verständliches Informationsbedürfnis hat (z.B. “Warum bekommen wir kein Geld, ist Mieter X etwa ausgezogen?”), schweigen die Ämter unerbittlich mit Verweis auf den Datenschutz. Aus rechtlicher Sicht wahrscheinlich nicht zu tadeln, aber aus praktischer Sicht sehr unbefriedigend.
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