Haus Martin-Luther-Straße – Betriebskostenabrechnung 2021

25. März 2022

 

Betriebskostenabrechnung 2021

 

Sehr geehrte Mieter im Haus Martin-Luther-Straße 5,

Wir legen Ihnen heute die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 vor und geben dazu einige Erläuterungen.

Heizkosten: Das Jahr 2021 brachte nach Gradtagszahlenstatistik einen Heizbedarf, der 16% über dem des (sehr warmen) Vorjahres lag. Entsprechend stieg auch der Heizwärmeverbrauch des Hauses um 18,4% an. Leider zogen auch die Fernwärmetarife deutlich an. Verbrauchs- und Preisentwicklung zusammengenommen resultierten in einem Anstieg der Heizkosten um 27%.

Wie Sie aus den Medien wissen, drohen wegen der Ukraine-Krise weitere Kostensteigerungen. Zum 1.4.2022 hat der Fernwärme-Verbrauchspreis den höchsten Stand aller Zeiten erreicht. Je nach Ausgang Ihrer Betriebskostenabrechnung 2021 müssen wir Sie daher bitten, Ihre Vorauszahlungen an uns zu erhöhen. Beachten Sie bitte, daß die Regierung für bestimmte Haushalte Hilfen von jeweils mehreren hundert Euro auf den Weg gebracht hat. Informationen finden Sie zum Beispiel unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/heizkostenzuschuss-2002324.

Bei den Versicherungen konnte durch Neuabschluss der Verträge der alljährliche Kostenanstieg aufgefangen (Gebäudeversicherung), bzw. sogar eine Senkung der Kosten erreicht werden (Haftpflicht- und Glasversicherung).

Die Müllabfuhrkosten liegen um knapp 16% über denen des Vorjahres, was einerseits auf eine Preiserhöhung bei der Restmüllentsorgung und anderersits auf ein gestiegenes Müllvolumen zurückzuführen ist.

Wie jedes Jahr seit 2017 wurde der Hebesatz der Grundsteuer um 10 Prozentpunkte angehoben, was eine 2-prozentige Erhöhung der Grundsteuer bedeutet.

Die Aufzugskosten sind ebenfalls gestiegen. Gründe sind Tariferhöhungen bei der Aufzugsfirma und beim TÜV. Außerdem war im 2. Halbjahr 2020 die Umsatzsteuer auf 16% gesenkt worden.

Falls Ihre Abrechnung mit einem Guthaben endet, werden wir dieses in ca.3 Wochen auf das von Ihnen in der Wassermeldung angegebene Konto überweisen. Schuldsalden sollten bitte durch Zahlung auf das im Abrechnungsformular angegebene Konto ausgeglichen werden.

Mit freundlichem Gruß
Breit und Sohn GmbH (ub/jb)