Heizkosten Rodenhof per 31.5.2023 – (Jahresbericht)

8.6.2023

Sehr geehrte Mieter in unseren Häusern am Rodenhof,

alljährlich Anfang Juni berichten wir Ihnen über die im abgelaufenen Abrechnungs- bzw. Wirtschaftsjahr (1. Juni – 31. Mai) angefallenen Heizkosten. Wegen der stark gestiegenen Energiepreise dürften viele von Ihnen unseren Bericht in diesem Jahr mit Spannung erwarten.

Verbrauchsentwicklung: Das abgelaufene Wirtschaftsjahr (WJ) war glücklicherweise ein sehr warmes, genauer gesagt das drittwärmste der letzten 72 (u.a.: wärmster Oktober seit 1951). Im Vergleich zum Vor-WJ sank der Heizbedarf1) um knapp 5%. Die Witterung begünstigte also das Sparen. Vermutlich aus Furcht vor hohen Heizkostenabrechnungen wurde aber deutlich mehr Energie eingespart, als es allein witterungsbedingt zu erwarten war, nämlich gut 13%, siehe Tabelle. Der Heizenergieverbrauch war mit 72 kWh/ der niedrigste seit vielen Jahren.

Verbrauchs-
entwicklung
Kosten-
entwicklung
Türkismühler Straße 11 -15,2% +39,2%
Türkismühler Straße 17 -8,2% +60,8%
Türkismühler Straße 19 -18,3% +27,6%
Türkismühler Straße 16-22 -12,9% +44,0%
Grülingsstraße 97b/c -11,8% +36,5%
Schnitt -13,3% +42,1%

Kostenentwicklung: In unserem Rundschreiben von Anfang Februar hatten wir vor einer
Verdopplung der Kosten gewarnt. Da die von der Politik auf den Weg gebrachten finanziellen Entlastungen (Dezember-Soforthilfe, Gaspreisbremse) damals in ihrer genauen Höhe von niemandem verlässlich zu berechnen waren, stand die Prognose unter Vorbehalt. Inzwischen haben die Energieversorger die Entlastungen berechnet und mitgeteilt2). Sie wirkten im Verbund mit den Verbrauchseinsparungen erfreulicherweise so stark, daß die Steigerung der Jahresheizkosten im Durchschnitt „nur“ 42% betrug, siehe Tabelle. Die „Hochhäuser“ T11, T17, T19 landeten wegen ihrer besseren Wärmedämmung, aber auch wegen der staatlichen Bevorzugung von Gas ggb. Öl bei niedrigen Heizkosten von 7,96, 8,33, 6,51 €/m². Aber auch die reinen Ölhäuser T16-22 und G97 erreichten Heizkosten, die weit unter denjenigen von Fernwärme-versorgten Häusern lagen (10,39 bzw. 11,60 €/m², verglichen mit 14,92 €/m² für Fernwärme).

Plus 42%, da mag so mancher mit Blick auf die vielen Schreckensmeldungen in den Medien und unsere Warn-Rundschreiben urteilen: „Viel Lärm um Nichts“, „Panikmache“. Wir raten mit folgender Begründung davon ab, dies so zu sehen und jetzt unbesorgt „die Zügel locker zu lassen“ (im Herbst/Winter wieder mollige Wärme in die Heizkörper strömen zu lassen):

  • Im Moment scheint es so, als hätte der Gaspreis seinen Höhenflug beendet. Die Gaspreise für Haushaltskunden sind aber immer noch etwa doppelt so hoch wie vor der Krise. Ähnliches gilt für den Ölpreis, der dem Gaspreis im Großen und Ganzen folgt. Auf der Welt gibt es zur Zeit einige Orte, an denen im Nullkommanichts Risiken für den Energiemarkt erwachsen können. Man kann sich leicht vorstellen, daß die Preise erneut nach oben schnellen.
  • Bei den finanziellen Entlastungen hat sich der Staat mächtig verausgabt. Das Beispiel der Fernwärme ist drastisch: Im ersten Quartal 2023 war der Verbrauchspreis der Saarbrücker Fernwärme bei 299€/MWh. Durch die Wärmepreisbremse wurde dieser Preis auf 95€/MWh gedrückt, was nicht anderes bedeutet, als daß der Staat knapp 70% der Kosten trug. Hinzu kam die Dezember-Hilfe, in etwa 1/10 bis 1/12 der Jahresheizkosten. Selbst ein reiches Land wie Deutschland kann den Bürgern nicht „mal eben“ solche Milliarden-Geschenke machen. Man sollte damit rechnen, daß die Großzügigkeit des Staats angesichts knapper Kassen abnimmt.

Also: Freuen wir uns, daß wir vorerst mit einem „blauen Auge davongekommen“ sind. Aber es ist sicher ratsam, das sparsame Verbrauchsverhalten fortzusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Breit OHG

1) Heizwärmebedarf-Schätzer = sog. Gradtagszahl, vgl. wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl

2) Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß Energie SaarLorLux die staatlichen Entlastungsbeträge unter Vorbehalt mitgeteilt hat. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die Berechnungen prüfen. Theoretisch ist es möglich, daß es zu einer (teilweisen) Rückforderung kommt. Insofern stehen also auch unsere Zahlen immer noch unter Vorbehalt.

3) T11 T17 T19 T16-22 = Türkism.Str. 11, 17, 19, 16/18/20/22 ; G97 = Grülingsstraße 97b/c