Kabelfernsehen: Änderungen ab 1. Juli 2024

25.3.2024

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

die allermeisten von Ihnen wissen es vermutlich schon aus den Medien, zum 1.7.2024 steht eine wichtige Änderung beim Kabelfernsehen (i.F. kurz KTV) an.

Worum geht es? Um 1984 herum wurde in Deutschland KTV als Verbesserung des Antennenfernsehens eingeführt. Um die neue Technik speziell im Bereich der Wohnungsvermietung zu fördern, wurde dem Hauseigentümer/Vermieter die Möglichkeit eingeräumt, mit Anbietern von KTV Verträge für die Versorgung des gesamten Hauses abzuschließen und die Entgelte über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen, und zwar selbst dann, wenn einzelne Mieter gar kein KTV schauen wollten. Auf diese Weise wurde zwar ein Teil der Mieter – man geht von 10 Prozent aus – mit KTV „zwangsbeglückt“, es konnten aber auch Mengenrabatte erzielt und andere wirtschaftliche Vorteile erreicht werden. Ein großer Wirtschaftlichkeitsvorteil war, daß die KTV-Anbieter nicht fortwährend mit Millionen von Mieterhaushalten Einzelverträge abschließen und abwickeln mussten, sondern nur mit einer viel geringeren Zahl von Vermietern.

Die Bereiche Medien und Telekommunikation haben sich seit 1984 stark verändert. Als Erfolg wurde speziell die Liberalisierung im Telekommunikationsbereich gewertet. Mehr Verbraucher- und Anbieterfreiheit, mehr Wettbewerb, das würde auch dem Bereich KTV guttun, dachte sich wohl der Gesetzgeber, und führte mit Wirkung zur Jahresmitte Folgendes ein:

  • Vermieter dürfen ab 1.7.2024 keine KTV-Entgelte mehr auf Mieter umlegen oder als Pauschale abrechnen. Im Gegenzug entfällt die Vermieterpflicht, die Mietwohnung mit KTV zu versorgen.
  • Jeder Mieter kann frei wählen, wie er sich ab 1.7.2024 selbst mit TV versorgt. Wenn er gar nicht fernsehen will, schließt er eben keinen TV-Vertrag.

Dies bedeutet für Sie nun konkret:

  • Die in Ihrem Mietvertrag vereinbarte KTV-Betriebskostenpauschale, „Kabel-TV-Gebühr“ genannt, wird ab 1.7. nicht mehr als Soll-Posten auf Ihrem Mieterkonto in unserer Buchhaltung gebucht. Wenn Sie Ihre monatliche Zahlung an uns unverändert lassen1), erhöhen sich automatisch Ihre Vorauszahlungen für andere Betriebskostenarten (Heizen, Wasser, etc.).
  • Wenn Sie weiter fernsehen möchten, haben Sie verschiedene Optionen.
    1. Wir als Vermieter führen unsere Verträge mit Vodafone (früher: Kabel Deutschland) in veränderter Form weiter. Die neuen Verträge sehen vor, daß Sie als Mieter KTV direkt von Vodafone zum Preis von anfänglich € x monatlich beziehen können. Hierzu müssen Sie einen Vertrag mit Vodafone schließen2). Vodafone wird Ihnen in den kommenden Monaten Angebote machen, auch Kombi-Angebote für TV/Internet/Telefon. Bestimmt wird es auch möglich sein, nur einen Internetanschluss oder nur einen Telefonanschluss ohne TV zu buchen. Sie werden die freie Auswahl haben und können entscheiden, welches für Sie das beste Angebot ist. Wie vorher schon ist es ratsam, den Vertragstext insbesondere auch im Hinblick auf Festlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. Es steht Ihnen auch frei, überhaupt kein Produkt bei Vodafone zu buchen.
    2. Wenn Sie fernsehen möchten, aber nicht über Vodafone, können Sie dies auch über DVB-T2. Hinter dem kryptischen Kürzel verbirgt sich das gute alte Antennenfernsehen in einer verbesserten digitalen Variante. Sogar HD (hohe Auflösung) gibt es. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind kostenlos empfangbar3), wenn auch private Kanäle gewünscht werden, entstehen Kosten von ca. 7€ monatlich. Die meisten neuen Fernsehgeräte sind für DVB-T2-Empfang vorbereitet, meist müssen Sie noch eine Antenne kaufen und anschließen. Und damit kommen wir zu den Tücken dieser Technik: Es ist bekannt, daß DVB-T2 nicht in jeder Wohnung empfangbar ist. Im Internet finden Sie Seiten, auf denen Sie prüfen können, ob Sie gute oder schlechte Chancen haben. Wenn Sie Ihre Ausrüstung (Antenne) im Internet kaufen, können Sie die Empfangsmöglichkeit einfach ausprobieren und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn es mit dem Empfang nicht klappt.
    3. Auch über das Internet können Sie in Zukunft fernsehen. Wenn Sie ohnehin einen Internetanschluss für andere Zwecke (Surfen, E-Mail, …) haben, ist dies eine sehr interessante Alternative. Viele ältere oder technikscheue Menschen wissen es nicht, aber Fernseher haben seit mindestens 10 Jahren standardmäßig die Möglichkeit, sich mit dem Internet zu verbinden. In der Regel müssen Sie nur 1-2 Einstellungen in der Konfiguration des Geräts tätigen, und schon können Sie die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, 3SAT, Arte, …) kostenlos sehen1). Und anders als DVB-T2 funktioniert dies wirklich in jeder Wohnung. Alle Sender bieten kostenlos nicht nur ihr Live-Programm an, Sie können auch zeitversetzt fernsehen (17 Uhr Tagesschau um 20:30 Uhr schauen) und auf ein Reservoir von gespeicherten Filmen zugreifen (Mediathek).Wenn Sie auch private Sender schauen wollen, können Sie Pakete bei Anbietern wie der Telekom buchen. Hier heißt das Produkt MagentaTV und kostet ca. 10€ im Monat. Laufzeiten: frei wählbar von 1 Monat bis 2 Jahre. Voraussetzung ist nicht ein Internetanschluss der Telekom. Den können Sie durchaus bei einem anderen Anbieter buchen.

      Fernsehen über das Internet klappt nur reibungslos, wenn Sie einen einigermaßen leistungsfähigen Internetanschluss haben. Für Vodafone-Internetanschlüsse über Koaxialkabel (das sind die Kabel, die wir in den Jahren 2012-2021 erneuert haben; Multimediadose mit 3 Anschlüssen im Wohnzimmer) gilt dies als gesichert. Bei der Alternative ‘Internet über die Telefonleitung‘ (DSL; Doppelkupferader) ist die Funktionstauglichkeit abhängig von der konkreten Situation. Wenn Sie bereits einen DSL-Anschluss haben, können Sie einen Speedtest durchführen (Aufruf einer Seite im Internet), um die Tauglichkeit Ihres Anschlusses zu testen: Die Anbieter von ‘TV über Internet’ spezifizieren, welche Bandbreite für das jeweilige TV-Produkt nötig ist. Oder Sie starten zur besten Sendezeit, wenn viele Nachbarn auch ihren DSL-Anschluss nutzen und es deshalb zu einem Engpass kommen kann, die ARD-App auf Ihrem Fernseher und beobachten, ob es zu Ruckeln und Aussetzern kommt.

    4. Keine Option ist die Installation einer Satellitenschüssel. Satelliten-Antennen sind an einem Mehrfamilienhaus eine Verschandelung. In den meisten Fällen haben wir als Vermieter Handhabe, die Abschaffung einer solchen Anlage zu verlangen.
  • Über 250 Mietparteien haben mit uns einen Zusatz-Mietvertragsnachtrag geschlossen, um über das Koaxial-Kabel nicht nur fernzusehen, sondern auch Pay-TV-, Internet- oder Telefonie-Produkte bei Vodafone zu buchen. Der Nachtrag sah eine Erhöhung der „Kabel-TV-Gebühr“ um 2€ vor. Auch diese Vereinbarung ist ab 1.7.2024 hinfällig1). Ihre Verträge mit Vodafone dagegen können u.U. weiterlaufen. Wir empfehlen Ihnen, dies rechtzeitig direkt mit Vodafone zu klären. Nach jetzigem Stand wird Vodafone auch Ihr alleiniger Ansprechpartner sein, wenn es um die Entsperrung und Entstörung Ihres Multimediaanschlusses in der Wohnung geht.

In den Kontext von KTV und Internetanschluss gehört natürlich auch die neue Glasfasertechnik. Einige Mieter haben uns in den letzten Monaten Anfragen zu Glasfaseranschlüssen zugesandt. Zu diesem Thema ist Folgendes zu sagen. Es kann sich jeder vorstellen, daß der Einbau eines neuen Glasfaser-Hausnetzes viel Geld kostet. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch ein neues sog. Glasfaserbereitstellungsentgelt geschaffen. Vermieter, die eine solche Infrastruktur in ihr Haus einbauen, dürfen von jedem Mieter 5 Jahre lang 5€ pro Monat zur Gegenfinanzierung verlangen. Da wir mit dem neuen Koaxialkabelnetz gerade erst (Jahre 2012-2021) eine ausreichend leistungsfähige Infrastruktur in jedem Haus installiert haben, wollten wir Sie vorerst nicht mit den Kosten einer Parallelinfrastruktur belasten. Glasfaseranschlüsse sind übrigens, allem Getrommel von Telekom und Konsorten zum Trotz, nicht „der Renner“. Nur der kleinere Teil der geschaffenen Anschlussmöglichkeiten wird auch tatsächlich gebucht und bezahlt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Breit OHG (jb)

1) Wie im Dezember und Januar berichtet (Rundschreiben), gibt es an der Heiz­kosten-Front immer noch keine Entwarnung. Gerade bei der Fernwärme ist mit Kostensteigerungen zu rechnen. Wir empfehlen daher den meisten Mietern, daß sie Ihre Zahlungen zum 1.7.2024 nicht senken, sondern das Ergebnis der Betriebs­kostenabrechnung im Herbst abwarten und dann entscheiden.

2) Die Preisangabe erfolgt ohne Gewähr. Maßgebend ist allein der Ihnen von Vodafone angebotene Preis, der bestimmt auch davon abhängt, ob Sie weitere Vodafone-Produkte buchen. Sie können Ihren TV-Vertrag schon jetzt über die Internetseite buchen.

3) Hierfür zahlen Sie ja bereits den Rundfunkbeitrag in Höhe von ca. 18€/Monat.