
Kaltmiete, Vorauszahlung für Heiz- und Mietnebenkosten, Gebühren
In Zeitungsannoncen findet man häufig unvollständige oder irreführende
Angaben zu den Heiz- und Mietnebenkosten (HK/NK). Wir sagen Ihnen so präzise wie möglich,
mit welchen Kosten Sie neben der Kaltmiete rechnen müssen.
Ihre monatliche Gesamtzahlung für Ihre Wohnung setzt sich zusammen aus:
- Kaltmiete
- Vorauszahlung für HK/NK
- Gebühren
Mit den Vorauszahlungen für HK/NK und den Gebühren, die Sie an uns zahlen,
sind sämtliche laufenden Kosten der Wohnung abgedeckt mit Ausnahme
der Kosten für den elektrischen Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen;
letztere rechnen Sie direkt mit Ihrem Energieversorger ab.
Ihre über das Jahr hinweg geleisteten Vorauszahlungen
werden im Rahmen der jährlichen Abrechnung der HK/NK den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Sie erhalten entweder einen Teil Ihrer Vorauszahlungen zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten. Gebühren dagegen sind fixe Zahlungen, über die nicht abgerechnet wird.
Ihre Vorauszahlungen und Gebührenzahlungen betreffen
folgende Kostenpositionen bzw. Leistungen:
- Heizung
- Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswassergebühr
- Müllabfuhr, Straßenreinigung
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung, Haushaftpflichtversicherung
- Hausmeisterleistungen
- Aufzug
- Kabelfernsehen
- Gemeinschaftlich verbrauchter Strom
- Kaminreinigung / Abgasmessung
- Streu- und Putzmittel
Nicht alle Kostenpositionen sind für jedes Haus relevant. Beachten Sie hierzu die Hausinformationen
des jeweiligen Angebots (Klick auf Hausinformationen einblenden). Ein Muster unseres Mietvertrags, der Details regelt, können Sie herunterladen und sich in aller Ruhe durchlesen.
Die Höhe Ihrer Vorauszahlungen für Heiz- und Mietnebenkosten ist davon
abhängig, mit wievielen Personen Sie in die Wohnung einziehen. Der Grund: Die Kosten
für Wasser/Abwasser werden in unseren Häusern nach der
Zahl der Bewohner umgelegt. Wenn Sie beispielsweise in einer 3-Zimmer-Wohnung allein wohnen, zahlen Sie
nur ein Drittel der Kosten für Wasser/Abwasser, die eine dreiköpfige Familie in derselben
Wohnung bezahlen würde. Das sollten Sie auch beim Lesen unserer Angebote berücksichtigen:
Wenn eine Wohnung angeboten wird mit "2 ZKB ..., Miete € 340,- zzgl. €
135,- Vorauszhlg. f. HK/NK u. Gebühren (2 Pers.)...", Sie aber allein einziehen wollen,
können Sie den Vorauszahlungsbetrag um € 20,- auf € 115,- kürzen. Pro Person und Monat
fallen in unseren Häusern nämlich durchschnittlich Wasser-/Abwasserkosten von € 20,- an.
Die in den meisten Häusern vorhandenen Waschzentralen
(siehe Hausinformationen des jeweiligen Angebots) können nach Kauf von Wasch- bzw. Trocknermarken beim Hausmeister benutzt werden.
Die Preise sind von Haus zu Haus unterschiedlich, aber in jedem Fall günstig.
Für weitere Fragen zum Thema Nebenkosten steht Ihnen unser
Büro jederzeit zur Verfügung.
Informationen zum Thema Heiz- und Mietnebenkosten enthalten auch unserer Informationsbriefe Einzug und Auszug.
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